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Wohngeld oder Bürgergeld – was ist für Sie richtig?

Beide Leistungen unterstützen Menschen mit wenig Geld – aber sie funktionieren völlig unterschiedlich. Kurz gesagt: Wohngeld ergänzt Ihr eigenes Einkommen bei den Wohnkosten. Bürgergeld sichert den gesamten Lebensunterhalt, wenn das Einkommen dafür nicht ausreicht.

Wohngeld: Zuschuss zur Miete

Wohngeld setzt ein eigenes Einkommen voraus, mit dem Sie Ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten. Es füllt die Lücke zu den Wohnkosten – Sie bleiben unabhängig von Jobcenter und Sozialamt.

Bürgergeld: Grundsicherung für den Lebensunterhalt

Bürgergeld bekommen Sie, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Es umfasst den Regelsatz und die angemessenen Kosten der Unterkunft – ein Wohngeldanspruch besteht daneben nicht.

Wohngeld hat Vorrang Das Gesetz will Hilfebedürftigkeit vermeiden: Wenn Ihr Einkommen zusammen mit Wohngeld ausreicht, um Lebensunterhalt und Miete zu decken, ist Wohngeld die vorrangige Leistung. Das Jobcenter kann Sie dann auffordern, Wohngeld zu beantragen – ein Anspruch auf Bürgergeld besteht danach nicht mehr.

Der direkte Vergleich

Der direkte Vergleich – Wohngeld / Bürgergeld
Merkmal Wohngeld Bürgergeld
Zweck Zuschuss zu den Wohnkosten Sicherung des gesamten Lebensunterhalts
Voraussetzung Eigenes Einkommen vorhanden, Einkommensgrenze eingehalten Bedürftigkeit: Einkommen und Vermögen reichen nicht aus
Vermögen Ersparnisse bis 60.000 € (erste Person) bzw. 30.000 € (jede weitere) bleiben unberücksichtigt Es gelten eigene, strengere Vermögensregeln
Wohnkosten Zuschuss nach der hohen Mietstufe 6 (Hamburg) Angemessene Kosten der Unterkunft werden übernommen
Zuständig in Hamburg Wohngelddienststelle Ihres Bezirksamts Jobcenter team.arbeit.hamburg
Mit Arbeit? Ja – gerade für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen Aufstockung bei niedrigem Einkommen möglich

Die Faustregel Haben Sie eigenes Einkommen – aus Arbeit, Rente oder Arbeitslosengeld I? Dann prüfen Sie zuerst Wohngeld. Fehlt das Einkommen komplett, ist Bürgergeld der richtige Weg. Im Zweifel beantragen Sie Wohngeld – die Wohngeldstelle prüft Ihren Anspruch.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?

Nein. Beim Bürgergeld sind die Wohnkosten bereits enthalten, deshalb besteht daneben kein Wohngeldanspruch. Entweder Sie erhalten Wohngeld – oder Bürgergeld.

Das Jobcenter sagt, ich soll Wohngeld beantragen. Muss ich?

Wenn Ihr Einkommen zusammen mit Wohngeld den Bedarf deckt, ist Wohngeld vorrangig – das Jobcenter darf Sie zur Antragstellung auffordern. Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht dann nicht mehr.

Was spricht für Wohngeld?

Wohngeld macht unabhängig: Sie bleiben außerhalb des Bürgergeld-Systems, die Vermögensgrenzen sind großzügiger und die Prüfung konzentriert sich auf Einkommen und Miete. Für viele Haushalte mit kleinem Einkommen ist es der passende Weg.

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