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Wohngeld in der Wohngemeinschaft

Auch wer in einer WG wohnt, kann Wohngeld bekommen. Entscheidend ist, ob Sie mit Ihren Mitbewohnern gemeinsam wirtschaften – in den meisten WGs ist das nicht der Fall, und jedes Mitglied bildet einen eigenen Haushalt.

Eigener Haushalt trotz gemeinsamer Wohnung

Das Wohngeldgesetz kennt die Haushaltsgemeinschaft: Wer zusammen wohnt UND gemeinsam wirtschaftet, bildet einen Haushalt. WG-Bewohner teilen meist nur Miete und Nebenkosten – sie wirtschaften getrennt. Dann gilt jedes Mitglied als eigener Haushalt und kann einen eigenen Antrag stellen.

Welche Miete zählt in der WG?

Maßgeblich ist Ihr eigener Mietanteil: Ihr Zimmer plus Ihr Anteil an den Gemeinschaftsflächen. Dieser Anteil bildet die Grundlage für die Wohngeldberechnung – zusammen mit Ihrem eigenen Einkommen und der Mietstufe 6 in Hamburg.

Was bei Untermiete gilt

Haben Sie einen eigenen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter, kann die Untermiete die Berechnungsgrundlage sein. Der Hauptmieter selbst bekommt Wohngeld nur für seinen eigenen Mietanteil – nicht für die Zimmer der Mitbewohner.

Ausnahme: Paare wirtschaften gemeinsam Paare, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften, bilden auch ohne Trauschein einen gemeinsamen Haushalt – rechtlich eine Einstandsgemeinschaft. Sie stellen einen gemeinsamen Antrag, und beide Einkommen werden zusammen berücksichtigt.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als WG-Bewohner Wohngeld bekommen?

Ja. Wenn Sie in Ihrer WG getrennt wirtschaften – also nur Miete und Nebenkosten teilen –, bilden Sie einen eigenen Haushalt und können einen eigenen Antrag mit Ihrem Mietanteil stellen.

Wie wird meine Miete in der WG berechnet?

Gezählt wird Ihr eigener Anteil: das Zimmer plus anteilige Gemeinschaftsflächen. Bei einem eigenen Untermietvertrag ist die Untermiete die Grundlage.

Was gilt für Paare in einer WG?

Paare, die gemeinsam wirtschaften, bilden einen Haushalt – sie stellen einen gemeinsamen Antrag, und beide Einkommen werden zusammengerechnet.

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