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Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Er richtet sich an Haushalte, die ihr Einkommen selbst erwirtschaften, aber damit Miete und Nebenkosten nicht vollständig decken können. Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden.

Definition: Zuschuss zur Miete – kein Darlehen

Wohngeld ist eine Sozialleistung, die Bund und Länder gemeinsam finanzieren. Mieterinnen und Mieter erhalten es als Mietzuschuss zur Bruttokaltmiete. Es ist ein Zuschuss, kein Darlehen – Sie müssen es nicht zurückzahlen.

Anders als Bürgergeld oder Sozialhilfe setzt Wohngeld voraus, dass Sie Ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten. Es schließt die Lücke zwischen Ihrem Einkommen und Ihren Wohnkosten – nicht mehr und nicht weniger.

Wer zahlt das Wohngeld? Wohngeld wird je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Beantragt und ausgezahlt wird es in Hamburg von den Wohngelddienststellen der sieben Bezirksämter – zuständig ist das Bezirksamt Ihres Wohnorts.

Warum Hamburg besonders ist: Mietstufe 6

Wie hoch das Wohngeld ausfällt, hängt auch von der Mietstufe Ihrer Stadt ab. Hamburg gehört bundesweit zur Mietstufe 6 – der zweithöchsten von sieben Stufen. Weil die Mieten in Hamburg hoch sind, sind auch die berücksichtigungsfähigen Mietobergrenzen hoch – und damit das mögliche Wohngeld.

Wohngeld-Plus: Seit 2023 deutlich mehr Unterstützung

Mit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 wurde das Wohngeld spürbar erhöht und der Kreis der Berechtigten ausgeweitet. Seither enthält das Wohngeld auch eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente. In Hamburg hat sich die Zahl der Wohngeldhaushalte zwischen 2022 und 2023 mehr als verdoppelt.

Wie hoch ist das Wohngeld in Hamburg?

Die Höhe hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab. Im Jahr 2023 lag der durchschnittliche Wohngeldanspruch in Hamburg bei rund 318 Euro im Monat. Ihren persönlichen Anspruch klärt die Berechnung nach dem Wohngeldgesetz – wir erklären sie Schritt für Schritt.

Mietzuschuss oder Lastenzuschuss?

Für Mieterinnen und Mieter gibt es Wohngeld als Mietzuschuss. Eigentümer selbst genutzter Immobilien können unter bestimmten Voraussetzungen einen Lastenzuschuss erhalten. Auf dieser Website dreht sich alles um den Mietzuschuss in Hamburg.

Die wichtigsten Fragen rund ums Wohngeld

Vertiefen Sie Ihr Wissen zu den einzelnen Themen:

Wer bekommt Wohngeld?

Wohngeld bekommen Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten – deren Geld aber nicht reicht, um die Miete vollständig zu zahlen. Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

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Wohngeld oder Bürgergeld?

Beide Leistungen unterstützen Menschen mit wenig Geld – aber sie funktionieren völlig unterschiedlich. Kurz gesagt: Wohngeld ergänzt Ihr eigenes Einkommen bei den Wohnkosten. Bürgergeld sichert den gesamten Lebensunterhalt, wenn das Einkommen dafür nicht ausreicht.

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Wohngeld für Rentner

Wenn die Rente nicht reicht, um die Miete zu zahlen, kann Wohngeld helfen – auch im Alter. Rentnerinnen und Rentner gehören in Hamburg zu den größten Gruppen der Wohngeldempfänger.

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Wohngeld für Studierende

Studierende und Auszubildende bekommen in der Regel kein Wohngeld, wenn sie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten – diese Leistungen decken den Lebensunterhalt bereits ab. Wer nicht gefördert wird, kann dagegen durchaus Anspruch haben.

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Wohngeld für EU- & Nicht-EU-Bürger

Für Wohngeld brauchen Sie keinen deutschen Pass. Entscheidend sind Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, Ihr Einkommen – und bei Nicht-EU-Bürgern ein gültiger Aufenthaltstitel.

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Wohngeld in der WG

Auch wer in einer WG wohnt, kann Wohngeld bekommen. Entscheidend ist, ob Sie mit Ihren Mitbewohnern gemeinsam wirtschaften – in den meisten WGs ist das nicht der Fall, und jedes Mitglied bildet einen eigenen Haushalt.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich Wohngeld zurückzahlen?

Nein. Wohngeld ist ein Zuschuss, kein Darlehen. Nur wenn Sie zu Unrecht Wohngeld erhalten haben – etwa weil Einkommen nicht angegeben wurde –, kann die Wohngeldstelle die Überzahlung zurückfordern.

Gilt das Wohngeld in ganz Hamburg gleich?

Ja. Ganz Hamburg – alle sieben Bezirke und alle Stadtteile – gehört einheitlich zur Mietstufe 6. Innerhalb der Stadt gibt es keine unterschiedlichen Mietstufen.

Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?

Nein. Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Wohngelddienststelle eingeht. Stellen Sie den Antrag daher möglichst früh – rückwirkende Zahlungen gibt es nicht.

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