Wohngeld für Studierende und Auszubildende
Studierende und Auszubildende bekommen in der Regel kein Wohngeld, wenn sie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten – diese Leistungen decken den Lebensunterhalt bereits ab. Wer nicht gefördert wird, kann dagegen durchaus Anspruch haben.
BAföG und BAB schließen Wohngeld aus
Wer Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Der Grund: Diese Ausbildungsförderungen enthalten den Lebensbedarf – eine doppelte Unterstützung soll vermieden werden.
Wann Studierende Wohngeld bekommen
Es gibt klare Konstellationen, in denen Studierende trotzdem Wohngeld erhalten können – nämlich dann, wenn sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben. Typische Fälle sind:
- Überschreitung der BAföG-Altersgrenze
- Zweitstudium oder Fachrichtungswechsel ohne Förderanspruch
- Studium, das nicht förderungsfähig ist (z. B. berufsbegleitend ohne BAföG-Berechtigung)
Entscheidend ist immer: Sie müssen die allgemeinen Wohngeld-Voraussetzungen erfüllen – Mindesteinkommen, Einkommensgrenze, kein Bezug anderer Transferleistungen.
Was für Auszubildende gilt
Für Auszubildende gilt dasselbe Prinzip: Wer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommt, erhält kein Wohngeld. Wer keine BAB erhält – etwa weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind – und den Lebensunterhalt selbst bestreitet, kann Wohngeld beantragen.
Der Sonderfall: Studierende mit BAföG in Hamburg Studierende mit BAföG sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Ihre Wohnkosten sind in der BAföG-Berechnung berücksichtigt. Wer mit dem BAföG-Satz in Hamburg nicht zurechtkommt, sollte Beratungsstellen der Studierendenwerke ansprechen – das Wohngeld ist hier nicht der richtige Weg.
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich als Student Wohngeld, wenn ich BAföG beziehe?
Nein. BAföG-Empfänger sind vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Wohnkosten in der BAföG-Berechnung bereits berücksichtigt sind.
Ich bekomme kein BAföG – habe ich Anspruch auf Wohngeld?
Möglich, wenn Sie dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch haben – etwa wegen der Altersgrenze oder im Zweitstudium. Zusätzlich müssen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein: Mindesteinkommen, Einkommensgrenze und kein Bezug anderer Leistungen.
Gilt das auch für Auszubildende mit BAB?
Ja. Wer Berufsausbildungsbeihilfe bezieht, bekommt kein Wohngeld. Wer keine BAB erhält und selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt, kann Wohngeld beantragen.
Wohngeld in der Ausbildung – geht das?
Ja, wenn Sie keine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Wer BAB bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Auszubildende ohne BAB können Wohngeld beantragen, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen – etwa ein ausreichendes Mindesteinkommen haben.