Vermögensgrenzen beim Wohngeld
Beim Wohngeld zählt nicht nur das Einkommen – auch das Vermögen wird geprüft. Die gute Nachricht: Es gelten großzügige Freigrenzen, und wer darunter bleibt, muss Ersparnisse nicht aufbrauchen.
Die Schonvermögen-Grenzen
Ersparnisse bis 60.000 Euro für die erste Person im Haushalt und 30.000 Euro für jede weitere Person gelten in der Regel als unschädlich. Erst wer darüber liegt, muss mit einer Berücksichtigung rechnen.
Eigenheim und Altersvorsorge bleiben geschützt
Eine selbst genutzte Immobilie angemessener Größe zählt zum Schonvermögen und bleibt unberücksichtigt. Das gilt auch für eine angemessene private Altersvorsorge.
Was als Vermögen zählt
Zum Vermögen gehören unter anderem Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Fonds und Immobilien, die Sie nicht selbst nutzen. Entscheidend ist der Wert zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Der Vergleich lohnt sich Die Wohngeld-Freigrenzen sind großzügiger als bei vielen anderen Sozialleistungen. Deshalb ist Wohngeld auch für Haushalte mit Rücklagen oft der passende Weg – die Ersparnisse bleiben unangetastet.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Vermögen darf ich beim Wohngeld haben?
Ersparnisse bis 60.000 Euro für die erste Person und 30.000 Euro für jede weitere Person bleiben in der Regel unberücksichtigt. Selbstgenutztes Eigentum und angemessene Altersvorsorge zählen nicht.
Muss ich meine Ersparnisse aufbrauchen, bevor ich Wohngeld bekomme?
Nein. Solange Ihr Vermögen unter den Freigrenzen liegt, müssen Sie es nicht aufbrauchen.
Zählt meine selbst genutzte Eigentumswohnung als Vermögen?
Nein – eine selbst genutzte Immobilie angemessener Größe bleibt unberücksichtigt. Sie zählt zum Schonvermögen.