Unterlagen für den Wohngeld-Antrag
Vollständige Unterlagen sind der halbe Weg: Je kompletter Ihr Antrag bei der Wohngelddienststelle ankommt, desto reibungsloser läuft die Bearbeitung. Diese Checkliste zeigt, was Sie in der Regel brauchen.
Zur Wohnung
- Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miete (Mietbescheinigung des Vermieters)
- Nachweis über die Höhe der Nebenkosten bzw. Betriebskostenvorauszahlungen
- Bei Untermiete: der Untermietvertrag
Zum Einkommen (alle Haushaltsmitglieder)
- Gehaltsabrechnungen der letzten Monate
- Rentenbescheid oder Bescheid über Pensionen
- Bescheid über Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über weitere Einnahmen (z. B. Unterhalt, Kapitalerträge)
Zur Person
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Nicht-EU-Bürgern: der gültige Aufenthaltstitel
- Bei Kindern: Kindergeldnummer oder Kindergeldbescheid
- Bei Studium oder Ausbildung: BAföG- oder BAB-Bescheid bzw. der Ablehnungsbescheid
Unser Tipp Die Stadt Hamburg stellt offizielle Checklisten bereit, die Sie mit der Wohngelddienststelle abgleichen können. Nachreichungen verlängern die Bearbeitungszeit erheblich – prüfen Sie Ihre Unterlagen deshalb vor dem Absenden auf Vollständigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich Kontoauszüge für den Wohngeld-Antrag?
In der Regel ja – die Wohngeldstelle will Ihre Einkommensverhältnisse nachvollziehen. Üblich sind die Kontoauszüge der letzten drei Monate.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Die Wohngeldstelle fordert sie nach. Das verlängert die Bearbeitungszeit – reichen Sie deshalb gleich alles vollständig ein.
Brauche ich den Mietvertrag im Original?
Nein, Kopien genügen. Wichtig ist, dass die Unterlagen vollständig und gut lesbar sind.